
Schedule I sieht sich mit Urheberrechtsverletzungsvorwürfen konfrontiert, doch unerwarteterweise haben Fans sich gerächt, indem sie die Spiele des Anklägers mit negativen Bewertungen überhäufte. Erfahren Sie mehr über die Details dieser Kontroverse und was als Nächstes für die Entwicklung von Schedule I ansteht.

Der Independent-Krimi-Simulator Schedule I wurde von Movie Games S.A., den Machern der The Drug Dealer Simulator Reihe, wegen mutmaßlicher Verletzung geistiger Eigentumsrechte herausgefordert. Gemäß einem Bericht der Polnischen Presseagentur vom 3. April behauptet Movie Games S.A., dass Schedule I deren Spielnarrative, Gameplay-Systeme und UI-Elemente repliziere.
Während die rechtlichen Verfahren noch anhängig sind, hat die Gaming-Community Partei ergriffen, wobei Schedule I erhebliche Unterstützung erhält. Der Gegenwind ließ die The Drug Dealer Simulator Reihe auf Steam mit Bewertungen wie „Überwiegend negativ“ und „Mehrheitlich negativ“ zurück.

Kritische Steam-Bewertungen werfen Movie Games S.A. vor, kleinere Entwickler unfair ins Visier zu nehmen, und verweisen darauf, dass ähnliche Spiele in der Vergangenheit nicht angegriffen wurden. Diese Kontroverse steht im Kontrast zur früheren Anerkennung der Reihe als herausragend in den Kriminal-Simulationsgenres.
Schedule I versetzt Spieler in ein kooperatives Management eines Drogenimperiums, bei dem sie sich von kleinen Straßendeals zur Beherrschung des kriminellen Untergrunds hocharbeiten. Seit dem Early-Access-Start am 25. März hat der Titel durchweg „Überwältigend positive“ Bewertungen beibehalten und sich als Steam's Zweitplatzierter der meistverkauften Titel hinter großen AAA-Titeln etabliert. SteamDB-Daten zeigen einen beeindruckenden Höchststand von 459.075 gleichzeitigen Spielern.
Die Redaktion von Game8 stellte fest, dass Schedule I ein überraschend fesselndes kriminelles Sandbox-Erlebnis bietet, was unsere Empfehlung als „Breaking Bad-Simulator“ verdiente. Für unsere vollständige Early-Access-Bewertung lesen Sie bitte unsere ausführliche Berichterstattung unten.