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Steam, GOG und andere müssen das Weiterverkauf von heruntergeladenen Spielen in der EU ermöglichen

Autor : Allison
Mar 16,2025

Steam, GOG und andere müssen das Weiterverkauf von heruntergeladenen Spielen in der EU ermöglichen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher trotz Beschränkungen in der Endbenutzerlizenzvereinbarung (EULA) digital heruntergeladen werden können. Lassen Sie uns mit den Details eintauchen.

EU -Gerichtsanktionen Weiterverkauf von herunterladbaren Spielen

Urheberrechtserschöpfung und ihre Auswirkungen

Steam, GOG und andere müssen das Weiterverkauf von heruntergeladenen Spielen in der EU ermöglichen

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs beruht auf einem rechtlichen Streit zwischen Gebrauchsoft und Oracle, wobei das Prinzip der Erschöpfung der Vertriebsrechte festgelegt wird. Dies bedeutet, dass ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie der Software verkauft und die Nutzungsnutzungsnutzungsrechte gewährt, das Vertriebsrecht als erschöpft angesehen wird, was dem Wiederverkauf zulässt. Dieses Urteil gilt für EU -Mitgliedstaaten und wirkt sich auf Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games aus. Der ursprüngliche Käufer erlangt das Recht, die Game -Lizenz zu verkaufen, sodass ein neuer Käufer sie von der Website des Verlags herunterladen kann. In der Entscheidung des Gerichts heißt es: "In einer Lizenzvereinbarung, die dem Kunden das Recht zur Verwendung dieser Kopie für einen unbegrenzten Zeitraum gewährt, verkauft RightHolder die Kopie an den Kunden und erschöpfen somit sein ausschließliches Vertriebsrecht ... selbst wenn die Lizenzvereinbarung eine weitere Übertragung verbietet, kann der Rightolder nicht mehr gegen diese Kopie gegen diese Kopie lehnen."

In der Praxis kann dies dazu beinhalten, dass der ursprüngliche Käufer einen Spiellizenzcode überträgt und beim Wiederverkauf den Zugriff verliert. Das Fehlen eines formellen Wiederverkaufsmarktes stellt jedoch Herausforderungen und wirft unbeantwortete Fragen auf, wie z. B. die Funktionsweise der Registrierungsübertragungen. Beispielsweise bleiben physische Kopien auf dem Konto des ursprünglichen Eigentümers registriert.

(1) "Das Prinzip der Urheberrechtserschöpfung ist eine Grenze für das allgemeine Recht des Urheberrechts, die Verteilung ihrer Arbeiten zu kontrollieren. Sobald eine Kopie des Arbeiters verkauft wurde, mit der Zustimmung des Urheberrechts ist das Recht, diese Kopie neu zu verkaufen, und der Rechtsbesitzer kann keine Einwände erheben." (über Lexology.com)

Wiederverkäufer verlieren beim Wiederverkauf den Zugang

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Während das Urteil den Wiederverkauf erlaubt, ist es entscheidend zu verstehen, dass der Verkäufer den Zugang zum Spiel beim Wiederverkauf verlängert. Der EU -Gericht stellte klar: "Ein ursprünglicher Erwerb einer materiellen oder immateriellen Kopie eines Computerprogramms, für das das Verteilungsrecht des Urheberrechts erschöpft ist, muss die zum Zeitpunkt des Wiederverkaufs auf seinen eigene Computer nicht ausgeladene Kopie nicht verwendet.

Reproduktionsrechte geklärt

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Das Gericht befasste sich mit den Rechten der Fortpflanzungsrechte und erklärte, dass die Vertriebsrechte zwar erschöpft sind, die Rechte der Fortpflanzungsrechte bleiben, aber auf "notwendige Reproduktionen für die Verwendung des gesetzlichen Erwerbers" beschränkt sind. Dies ermöglicht Kopien, die für die beabsichtigte Programmnutzung benötigt werden, und überschriebene vertragliche Beschränkungen. Der Gerichtshof stellte ferner klar: "In diesem Zusammenhang lautet die Antwort des Gerichts, dass jeder nachfolgende Erwerber einer Kopie, für die das Vertriebsrecht des Urheberrechts erschöpft ist. (Über EU -Urheberrechtsgesetz: Ein Kommentar (Elgar -Kommentare in der Serie des geistigen Eigentums) 2. Ausgabe)

Backup -Kopien können nicht weiterverkauft werden

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Es ist wichtig zu beachten, dass das Urteil ausdrücklich Backup -Kopien ausschließt. Der Gerichtshof der Europäischen Union (CJEU) hat in Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp. entschieden, dass gesetzliche Erwerber keine Backup -Kopien von Software weiterverkaufen können. Der Gerichtshof erklärte: "Rechtliche Erwerber von Computerprogrammen können Backup -Kopien der Programme nicht weiterverkaufen."

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